LANR (Lebenslange Arztnummer)
Die lebenslange Arztnummer, kurz LANR, ist eine neunstellige Nummer, die an jeden Arzt und Psychotherapeuten vergeben wird, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Vergeben wird die LANR durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die LANR und die Betriebsstättennummer (siehe BSNR) sind durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) für jede kassenärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. LANR und BSNR ersetzen zusammen die alten KV-Abrechnungsnummern.
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