DAP LEXIKON

LANR (Lebenslange Arztnummer)

Die lebenslange Arzt­num­mer, kurz LANR, ist eine neun­stellige Nummer, die an jeden Arzt und Psycho­thera­peuten ver­geben wird, der an der vertrags­ärztlichen Versorgung teil­nimmt. Vergeben wird die LANR durch die zuständige Kassen­ärztliche Vereinigung (KV). Die LANR und die Betriebs­stätten­nummer (siehe BSNR) sind durch das Vertrags­arzt­rechts­änderungs­gesetz (VÄndG) für jede kassen­ärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorge­schrieben. LANR und BSNR ersetzen zusammen die alten KV-Abrechnungs­nummern.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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