Die (Landes-)Apothekerkammern aller Bundesländer sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Dies beinhaltet die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und die Pflichtmitgliedschaft aller Apothekerinnen und Apotheker mit Zahlung des Kammerbeitrages. Insgesamt gibt es 17 Landesapothekerkammern, da Nordrhein-Westfalen in zwei Kammerbezirke (Nordrhein und Westfalen-Lippe) aufgeteilt ist.
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.