APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die Abgabe von 2 x 50 Stück erlaubt, wenn die 100-Stück-Packung nicht lieferbar ist?

Verordnet wurde eine Arzneimittelpackung zu 100 Stück N3. Diese ist jedoch nicht lieferbar, im Gegensatz zu der Packung zu 50 Stück N2.

Dürfen wir 2 x 50 Stück N2 abgeben, wenn die 100er-Packung nicht lieferbar ist? Oder müssen wir die Abgabemenge auf 1 x 50 Stück reduzieren? Wie sieht es in solchen Fällen mit der Zuzahlung aus?

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