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Seit dem 01.11.2020 ist die Angabe einer Dosierung auf Verordnungen über verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Pflichtangabe gemäß AMVV geworden. In der Apothekenpraxis treten dazu zahlreiche Fragen auf. Die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der neuen Regel auftreten, werden im neuen FAQ-Folder beantwortet. Ebenfalls neu ist eine Arztinformation, die Sie dem Verordner zukommen lassen können. Ein gut informierter Arzt stellt Verschreibungen nach den neuen Regeln aus, wodurch mögliche Rückfragen vonseiten der Apotheke reduziert werden können.
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