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Fehlende Dosierung: Retax-Friedenspflicht bei den Ersatzkassen

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat dem Deutschen Apothekerverband mitgeteilt, dass die Ersatzkassen bis zum 31.12.2020 auf Retaxationen verzichten, wenn die Dosierung auf dem Rezept fehlt bzw. die Ergänzung durch die Apotheke vergessen wurde. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verzichten hingegen explizit nicht auf Retaxationen. Mit weiteren Kranken­kassen, wie z. B. der Knappschaft, wird noch verhandelt.

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Besonders mit Blick auf die aktuelle Situation, in der viele Ärzte die neue Vorgabe offenbar nicht oder nicht korrekt umsetzen, wäre ein einheitlicher Verzicht aller Krankenkasse auf Retaxationen wünschenswert.

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