Uns liegt folgende Verordnung zulasten der AOK Niedersachsen (IK 102114819) vor:
„Glatirameracet ABZ 40 mg/ml Fer, 36 Stck. N3 x 3 !“ Es wurde kein Aut-idem-Kreuz gesetzt.
Das verordnete Präparat ist bei der AOK Niedersachsen rabattiert, die Patientin besteht allerdings auf Erhalt des Originals bzw. eines Copaxone-Importes.
Können wir hier Pharmazeutische Bedenken geltend machen und ein anderes als das verordnete Präparat abgeben, obwohl wir den Preisanker überschreiten würden und der verordnende Arzt nicht bereit ist, Original oder Import zu verordnen?
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