DAP LEXIKON

Jumbopackung

Als Jumbo­packungen werden Packungen von Fertig­arznei­mitteln bezeichnet, deren Inhalt größer ist als die größte Messzahl, die für den jeweiligen Wirk­stoff oder die jeweilige Arznei­mittel­gruppe in der Packungs­größen­verordnung (Anlage I zur Verwaltungsvorschrift) bestimmt wurde.
Jumbo­packungen tragen kein Norm­kenn­zeichen und können nicht zulasten einer gesetzlichen Kranken­kasse abge­geben werden.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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