Gemäß dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) haben GKV-Versicherte Anspruch auf die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Patienten können Gesundheits-Apps durch eine von der Krankenkasse genehmigte Rezeptverordnung (Muster 16) oder auf direkten Antrag beim Kostenträger erhalten. Die ersten Gesundheits-Apps sind inzwischen zertifiziert worden.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:
Ist die Beratung der Patienten zu Gesundheits-Apps eine Aufgabe für die Apotheke?