Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Beratung zu Gesundheits-Apps in der Apotheke

Gemäß dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) haben GKV-Versicherte Anspruch auf die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Patienten können Gesundheits-Apps durch eine von der Krankenkasse genehmigte Rezeptverordnung (Muster 16) oder auf direkten Antrag beim Kostenträger erhalten. Die ersten Gesundheits-Apps sind inzwischen zertifiziert worden.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:

Ist die Beratung der Patienten zu Gesundheits-Apps eine Aufgabe für die Apotheke?






Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben.
Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.