REZEPT & RETAX

Pharmazeutische Bedenken bei Antiasthmatika

Antiasthmatika werden in der Leitlinie „Gute Substitutions­praxis“ der Deutschen Pharma­zeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arznei­mittel­gruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Die im Rahmen­vertrag nach § 129 SGB V festgelegte Pflicht der Apotheken, verordnete Arznei­mittel gegen rabattbe­günstigte Alternativ­präparate auszu­tauschen, erstreckt sich auch auf inhalative Arznei­mittel. Dadurch kann es dazu kommen, dass ein Patient, der die Bedienung eines bestimmten Inhalations­gerätes gewohnt ist, aufgrund von Rabatt­verträgen nun ein anders­artiges Inhalations­system erhält.

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