DAP LEXIKON

Institutionskennzeichen (IK)

Das Institutionskennzeichen, kurz IK, ist eine bundeweit gültige, neunstellige Zahl, über welche Abrechnungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung abgewickelt werden können. Das IK wird auf Antrag an alle Einrichtungen vergeben, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erbringen. Es bietet eine Grundlage der Abrechnung mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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