AKTUELLER RETAXFALL

Apothekenpflichtiges Arzneimittel für Kind retaxiert

Wenn ein Mitarbeiter eines Rezeptprüfungsdienstleisters die Erstattungsfähigkeit eines Arzneimittels allein aufgrund des Vorhandenseins oder Fehlens einer N-Bezeichnung beurteilt, dann sollte dies eigentlich Anlass für eine Überprüfung der Qualifikation sein.
Würden derartig unberechtigte Retaxationen von den betroffenen Apotheken ungeprüft an die Versicherten der auftraggebenden Krankenkasse weitergemeldet, so entstünde nicht nur dieser Krankenkasse ein unverschuldeter Imageschaden, sondern auch die Vorgaben des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers würden missachtet. Aber es gibt ja auch die Forengemeinschaft der Apotheker im DAP Forum, die u. a. unberechtigte Retaxationen untereinander diskutieren und bei entsprechender Veröffentlichung künftig hoffentlich verhindern.

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