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Ab November muss die Dosierung auf das Rezept

AMVV-Änderung vom letzten Jahr tritt in Kraft

Ab dem 1. November 2020 sind Ärzte verpflichtet, auf jedem Rezept die Dosierung des verordneten Arznei­mittels anzugeben. Dadurch sollen die Arzneimittel­sicherheit erhöht und Fehl­dosierungen vermieden werden. Für Apotheken bedeutet dies nicht zuletzt eine weitere Angabe, die zu prüfen und gegeben­enfalls zu ergänzen ist, um Retaxationen zu vermeiden.

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