Wir haben eine GKV-Verordnung über Movicol Junior aromafrei 90 x 6,9 g Beutel für ein 6-jähriges Kind erhalten. Daraufhin meldete unser Kassensystem aufgrund der N-Bezeichnung eine Nichterstattungsfähigkeit für Erwachsene. Im Internet fanden wir die Information, dass Movicol junior aromafrei generell seit 2012 von den GKV erstattet wird. Die Kundin beteuerte außerdem, dass es noch nie ein Problem mit der Erstattung der 90er-Packung gegeben habe.
Dürfen wir dieses Rezept beliefern und wird es von der Krankenkasse (Techniker) übernommen?
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