Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Allgemeinverfügung zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln, die ursprünglich zum 6. Oktober 2020 auslaufen sollte, in angepasster Form verlängert. Die neue Verfügung gilt seit dem 7. Oktober bis zum 5. April 2021, sofern sie nicht zuvor widerrufen wird. Hintergrund ist, dass laut BAuA für den öffentlichen Bedarf, z. B. für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Endverbraucher, weiterhin zusätzliche Produktionskapazitäten, z. B. durch Apotheken, benötigt werden.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:
Stellen Sie aktuell in Ihrer Apotheke Händedesinfektionsmittel im Rahmen der BAuA-Allgemeinverfügung her?