Wir haben ein Rezept über Puregon und Synarela erhalten. Bei beiden hat die Praxis „KEINE Verordnung nach § 27a SGB V“ dahinter gedruckt. Dementsprechend handelt es sich nicht um eine Verordnung im Rahmen einer künstlichen Befruchtung.
Ist es korrekt, dass die Kundin dann jeweils nur die 10 Euro Zuzahlung pro Medikament bezahlen muss?
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