DAP LEXIKON

Festbetrag

Der Festbetrag ist ein festgelegter Höchstbetrag, der von den gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel übernommen wird. Die Festbeträge für bestimmte Wirkstoffgruppen werden in einem mehrstufigen Verfahren festgelegt, an dem der G-BA,  der GKV-Spitzenverband und das DIMDI beteiligt sind:

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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