Der Festbetrag ist ein festgelegter Höchstbetrag, der von den gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel übernommen wird. Die Festbeträge für bestimmte Wirkstoffgruppen werden in einem mehrstufigen Verfahren festgelegt, an dem der G-BA, der GKV-Spitzenverband und das DIMDI beteiligt sind:
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