Uns wurde eine Verordnung über „TADALAFIL PAH-RATIOPHARM 20 MG N3 (PZN 13168540)“ vorgelegt.
Kostenträger ist die AOK (IK 107310373). Es handelt sich um eine Erstverordnung für eine Patientin.
Jetzt sind wir unsicher: Ist hier eine Erstattung seitens der Krankenkasse möglich?
Nach Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie wird die Erstattung für Tadalafil in der Stärke 5 mg für BPH-Patienten (männliche Anwender) als Ausnahme vom Erstattungsausschluss für Lifestyle-Arzneimittel beschrieben.