Wir erleben leider immer wieder, dass Formfehler nicht als solche anerkannt, sondern aus Sicht der Rezeptprüfstellen als schwerwiegend und therapierelevant angesehen werden.
Die Prüfstelle fühlt sich daher im Recht, die fragliche Verordnung nicht zu erstatten.
So auch im vorliegenden Fall, der dem DAP-Team zugesandt wurde und bei dem es wegen eines für die Prüfstelle schwer lesbaren Verordnungsdatums zu einer Nullretax in Höhe von 2.925,46 Euro gekommen war:
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