Wir erhalten aus einer Praxis regelmäßig BtM-Rezepte für einen Patienten, der auf Medikinet adult 10 mg und 5 mg eingestellt ist. Bis jetzt hat die Praxis immer zwei identische Rezepte mit je einer Packung jeder Stärke ausgestellt. Auf Nachfrage, ob sie nicht beides auf ein Rezept schreiben könnten (wir hatten Sorge wegen einer „Doppelverordnung“), bekamen wir die Info, dass dies nicht erlaubt sei. Nun haben wir allerdings ein BtM-Rezept vorliegen, auf dem je zweimal Medikinet adult 10 mg und Medikinet adult 5 mg verordnet ist – also doch alle Packungen beider Stärken auf einem Rezept. Wie ist es denn nun korrekt?
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