DAP LEXIKON

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, ist das oberste Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Deutschland und gilt für Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Krankenkasse und Physiotherapeuten.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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