Für in der Apotheke hergestellte oder abgefüllte Cannabisarzneimittel (z. B. Cannabisblüten, Dronabinol-Zubereitungen) sind rückwirkend zum 1. März 2020 neue Abrechnungspreise in Kraft getreten. Die Vorgaben finden sich in einer neuen Anlage zur Hilfstaxe (Anlage 10). Lesen Sie die wichtigsten Informationen in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs 57.
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