Zum 1. Juli 2020 wurden viele Festbeträge angepasst, darunter z. B. die Festbeträge zu Protonenpumpeninhibitoren. Senkt der Hersteller den Preis eines Lagerartikels auf Festbetragsniveau, hat die Apotheke mit Lagerwertverlusten zu rechnen. Einige Hersteller bieten deshalb – auf freiwilliger Basis – einen Lagerwertverlustausgleich an.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:
Legen Sie vorzugsweise Produkte von Pharmaunternehmen an Lager, von denen Sie wissen, dass sie Lagerwertverluste erstatten?