AKTUELLES
G-BA verlängert Sonderregelungen zum Entlassmanagement
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die coronabedingten Lockerungen im Entlassmanagement zu verlängern. Dazu gehören z. B. eine verlängerte Rezeptgültigkeit und die Möglichkeit zur Verordnung einer größeren Packung. Die Regelungen sollen rückwirkend zum 1. Juni 2020 in Kraft treten und bis zum 31. März 2021 gelten, sofern die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht vorher aufgehoben wird.
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