Wir haben eine Frage zur neuen SARS-CoV-2-AMVersVO. Laut § 3 dieser Verordnung ist Stückeln jetzt möglich. Uns stellt sich aber die Frage über die Zuzahlung:
Bisher musste der Patient beim Stückeln für jede Packung zuzahlen, also bei Abgabe von 2 x 50 St. statt 1 x 100 St. die doppelte Zuzahlung leisten.
Gilt dies immer noch oder ist aufgrund der neuen SARS-CoV-2-AMVersVO nur einmal die Zuzahlung auf den Gesamtbetrag zu leisten?
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