AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 56

Verordnungsfähige Apps: Es geht voran

Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Gesund­heits­systems wird auch das Smartphone immer mehr in den Fokus der Therapie genommen. Bereits am 7. November 2019 wurde das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen, dessen Bestandteil auch die Verordnungs­fähigkeit von Smartphone-Anwendungen sein soll. Bislang sind allerdings noch keine erstattungs­fähigen Apps beim Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) gelistet. Woran liegt das? Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel des DAP Dialogs.

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