Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitssystems wird auch das Smartphone immer mehr in den Fokus der Therapie genommen. Bereits am 7. November 2019 wurde das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen, dessen Bestandteil auch die Verordnungsfähigkeit von Smartphone-Anwendungen sein soll. Bislang sind allerdings noch keine erstattungsfähigen Apps beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Woran liegt das? Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel des DAP Dialogs.
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