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Aut-simile-Substitution: AMK stellt Äquivalenzdosistabellen

Die SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung ermöglicht es Apotheken, das verordnete Mittel in Rück­sprache mit dem Arzt „aut simile“ auszutauschen, wenn ein wirk­stoff­gleiches Arznei­mittel nicht vorrätig und nicht lieferbar ist. Für öffentliche Apotheken ist die Aut-simile-Substitution in diesem Umfang neu, da es bei der Rezept­belieferung üblicher­weise um die Abgabe des Gleichen („aut idem“) geht. Die Arznei­mittel­kommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellt nun Äquivalenz­dosis­tabellen für verschiedene Wirkstoff­klassen zur Verfügung.

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