AKTUELLES
Aut-simile-Substitution: AMK stellt Äquivalenzdosistabellen
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Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht es Apotheken, das verordnete Mittel in Rücksprache mit dem Arzt „aut simile“ auszutauschen, wenn ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht vorrätig und nicht lieferbar ist. Für öffentliche Apotheken ist die Aut-simile-Substitution in diesem Umfang neu, da es bei der Rezeptbelieferung üblicherweise um die Abgabe des Gleichen („aut idem“) geht. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellt nun Äquivalenzdosistabellen für verschiedene Wirkstoffklassen zur Verfügung.
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cirquedesprit – stock.adobe.com
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