Aktuelle Kurzumfrage

Thema: SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Seit dem 22. April 2020 ist die SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung in Kraft. Durch sie haben Apotheken mehr Austauschmöglichkeiten, wenn ein verordnetes Arznei­mittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. So darf beispiels­weise ohne Rück­sprache mit dem Arzt unter anderem von der verordneten Packungs­größe oder Wirk­stärke abgewichen werden, um die Versorgung sicher­zustellen. Als letzte Möglichkeit darf in Rück­sprache mit dem Arzt sogar eine Aut-simile-Substitution stattfinden.

Wenden Sie die erweiterten Austausch­möglichkeiten laut SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung schon an bzw. werden Sie diese anwenden?






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