KLICK DER WOCHE

Neue Plattform hilft Apotheken bei der Dokumentation von Corona-Maßnahmen

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen speziell für Tätigkeiten in der Apotheke während der Covid-19-Pandemie veröffentlicht. Diese enthalten diverse Anlagen zu Beispielen, Formularen und zur Dokumentation. Hinzu kommen Dokumente und Arbeitshilfen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Laut BGW sind nicht nur die getroffenen Maßnahmen, sondern auch die entsprechenden Ergebnisse laufend zu dokumentieren.

Der Münchener Apotheker Dr. Hermann Vogel bietet dafür nun eine kostenlose Plattform an, auf der alle nötigen Maßnahmen fortlaufend online gesetzeskonform dokumentiert werden können. DAP unterstützt die niedergelassenen Apotheken und stellt daher wichtige Services in dieser herausfordernden Zeit vor. Auf der Website www.corona-doku.de werden diese veröffentlichten Informationen in aufbereiteter und für die Apotheke individualisierter Form kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dies dient dazu, Apothekerinnen und Apothekern hinsichtlich der Einhaltung der relevanten Arbeitsschutzvorschriften möglichst effizient sowohl die Belehrung ihrer Mitarbeiter als auch die Dokumentation zu ermöglichen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Corona-Dokumentation in 3 Schritten:

Bildquelle: © Corona-Doku

Nutzen Sie für Ihre Apotheke ab sofort das kostenlose und einfache Dokumentationstool „Corona-Doku“, um die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen im Pandemiefall zu erfüllen und sich gegenüber dem Gesundheitsamt und Ihrer Aufsichtsbehörde abzusichern.

Hier können Sie sich registrieren:
» www.corona-doku.de/registrieren