AKTUELLES

Hydroxychloroquin: Indikation muss auf das Rezept

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 3. April darüber informiert, dass Hydroxychloroquin in der ambulanten Versorgung nur noch in einer der zugelassenen Indikationen verordnet werden darf. Deshalb muss der Arzt ab sofort die Indikation mit auf das Rezept schreiben. Zudem wurde auch die zulässige Menge pro Rezept begrenzt. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass chronisch kranke Patienten weiterhin mit dem Wirkstoff versorgt werden können. Da der Stoff als Hoffnungsträger bei der Covid-19-Therapie gilt, war die Nachfrage zuletzt angestiegen.

» Lesen Sie hier weiter

MQ-Illustrations – stock.adobe.com