Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Biologicals

Seit dem 18. Dezember 2019 sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung von der Importförderklausel (§ 129 Abs. 1 SGB V) ausgenommen. Somit zählt die Abgabe von preisgünstigen Importen bei diesen Arzneimitteln nicht mehr zum Import-Einsparziel.

Ist Ihnen diese Regelung bekannt und inwiefern hat sie Auswirkungen auf Ihr Abgabeverhalten bei Biologika?






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