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Neu: Arztinformation zur Meldung von TFG-Arzneimitteln

Seit dem 16. August 2019 müssen Apotheken nach der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut, Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft und Arzneimitteln zur Behandlung der Hämophilie bestimmte Angaben an den verschreibenden Arzt übermitteln.

Dies geht zurück auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Die Meldung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

Eine neue DAP Arztinformation unterstützt Apotheken bei der gesetzeskonformen Meldung an den verschreibenden Arzt.

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