APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Seit wann ist bei der Abgabe von Blutprodukten eine Meldung an den Arzt notwendig?

Die Dokumentation zu Blutprodukten muss man, soweit wir wissen, 30 Jahre lang aufbewahren. Welche Daten müssen wir nach dem GSAV jetzt an den Arzt melden? Und ab wann (seit wann) ist diese Angabe nötig?

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