Uns liegt ein Rezept über eine 100er-Packung Schilddrüsentabletten vor. Diese Packungsgröße ist zurzeit nicht lieferbar, ein Austausch ist aufgrund der Substitutionsausschlussliste nicht erlaubt.
Wir würden dem Patienten daher zwei Packungen mit je 50 Tabletten mitgeben, fragen uns aber, ob der Patient dann auch zweimal die Zuzahlung leisten muss.
» Lesen Sie hier die Antwort