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RESPIMAT® – Rabattverträge bleiben erhalten

Die Einführung des neuen RESPIMAT® bringt neben den weiterentwickelten Eigenschaften auch neue PZN und Packungsgrößen für die Produkte SPIOLTO® RESPIMAT®, SPIRIVA® RESPIMAT® und STRIVERDI® RESPIMAT® mit sich. Es stehen jeweils eine

  • Einmonatspackung mit Inhalator und einer Patrone und
  • eine Dreimonatspackung mit Inhalator und 3 Patronen zur Verfügung.

Die zahlreichen Rabattverträge für den SPIOLTO® RESPIMAT® und den SPIRIVA® RESPIMAT® bleiben erhalten. Rabattarzneimittel sind – auch im Vergleich von Original und Importen – vorrangig abzugeben.

Derzeit ist der SPIRIVA® RESPIMAT® für 81 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert, der SPIOLTO® RESPIMAT® für 78 Prozent. Liegt eine Verordnung für einen RESPIMAT® vor und sind mehrere Rabattartikel vorhanden – unter anderem das Original von Boehringer Ingelheim – kann unter den rabattierten Präparaten frei gewählt werden. Es gibt keinen Preisanker zu beachten und das Original darf abgegeben werden.

Abgabehilfe zum RESPIMAT®

Um Sie zu unterstützen, sind auf der neuen Abgabehilfe „RESPIMAT®“ noch einmal alle apothekenrelevanten Fakten zusammengefasst.

» Zur neuen Abgabehilfe