Wir haben ein Kassenrezept für die AOK Niedersachsen (IK 102114819) über „Granudacyn 500 ml PZN 11865217“ erhalten. Unsere Software gibt uns keinen Abrechnungspreis aus. Müssen wir dem Kunden den vollen Preis in Rechnung stellen?
Können Wundspüllösungen generell nicht abgerechnet werden?
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