APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir die verordnete Menge ohne Arztrücksprache reduzieren?

Wir diskutieren die korrekte Abgabe bei folgendem Rezept (Techniker Krankenkasse, 104077501):

„Alecensa 150 mg 240 Stück“

Dieser Artikel ist außer Handel und es gibt nur noch Packungen zu 224 Stück. Können wir die Mengenreduzierung selbst auf dem Rezept vermerken oder ist ein neues Rezept vom Arzt nötig?

» Lesen Sie hier die Antwort

Alexander Raths – stock.adobe.com