APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf eine kleinere Menge als die verordnete abgegeben werden?

Dürfen wir in den folgenden Fällen eine geringere Menge als die verordnete abgeben?

  • Wenn z. B. die N3 nicht lieferbar ist, die N2 jedoch schon.
  • Wenn der Kunde nur die kleinere Packung wünscht.
  • Wenn bei Akutversorgung nur eine kleinere Packung auf Lager ist.

Wie ist dann jeweils die korrekte Vorgehensweise?

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