Dürfen wir in den folgenden Fällen eine geringere Menge als die verordnete abgeben?
- Wenn z. B. die N3 nicht lieferbar ist, die N2 jedoch schon.
- Wenn der Kunde nur die kleinere Packung wünscht.
- Wenn bei Akutversorgung nur eine kleinere Packung auf Lager ist.
Wie ist dann jeweils die korrekte Vorgehensweise?
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