Verschiedentlich haben wir mittlerweile von Kollegen gehört, dass bei einer Verordnung von Fentanylpflastern zwingend die Angabe der Beladungsmenge mit auf das Rezept gehört. Das Fehlen der Beladungsmenge wäre ein Retaxgrund. Nach unserer Erfahrung wird Fentanyl üblicherweise aber mit Angabe der Stärke (z. B. 25 µg bzw. 50 µg) verordnet. Reicht das aus?
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