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RESPIMAT® – Austausch kritisch betrachten

Der Aut-idem-Austausch des wieder­verwend­baren RESPIMAT® auf einen nicht wieder­verwend­baren RESPIMAT® sollte unter Berück­sichtigung des Therapie­erfolges und der Compliance kritisch betrachtet werden, damit es nicht zu Verwechslungen und anderen Therapie­problemen kommt. In der Apotheke kann eine Substitution im Einzelfall durch Anwendung Pharma­zeutischer Bedenken unter­bunden werden. Im Fokus sollte die gleich­bleibende Therapie für den Patienten stehen. In einem solchen Fall sind die Sonder-PZN 02567024 und die entsprechende Kenn­ziffer mitsamt einer hand­schriftlichen Begründung (inklusive Datum und Unterschrift) auf das Rezept aufzu­bringen.*

» Hier geht es zum Anwendungsvideo RESPIMAT®

* Eine Retaxation aufgrund einer fehlenden Begründung oder eines fehlenden Sonderkennzeichens ist gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe g (g3) Rahmenvertrag nicht zulässig.