Der Aut-idem-Austausch des wiederverwendbaren RESPIMAT® auf einen nicht wiederverwendbaren RESPIMAT® sollte unter Berücksichtigung des Therapieerfolges und der Compliance kritisch betrachtet werden, damit es nicht zu Verwechslungen und anderen Therapieproblemen kommt. In der Apotheke kann eine Substitution im Einzelfall durch Anwendung Pharmazeutischer Bedenken unterbunden werden. Im Fokus sollte die gleichbleibende Therapie für den Patienten stehen. In einem solchen Fall sind die Sonder-PZN 02567024 und die entsprechende Kennziffer mitsamt einer handschriftlichen Begründung (inklusive Datum und Unterschrift) auf das Rezept aufzubringen.*
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* Eine Retaxation aufgrund einer fehlenden Begründung oder eines fehlenden Sonderkennzeichens ist gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe g (g3) Rahmenvertrag nicht zulässig.