APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man einem Patienten die Differenz zum empfohlenen VK als Mehrkosten in Rechnung stellen?

Uns liegt eine Verordnung über
„Movicol Beutel 50 St. PZN 07722044“ vor.

Dürfen wir dem Patienten die Differenz zwischen empfohlenem Verkaufspreis und dem Preis, den die Krankenkasse erstattet, als Mehrkosten in Rechnung stellen?

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Alexander Raths – stock.adobe.com