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OFEV® und Vargatef®: Austausch nicht erlaubt

OFEV® ist zur Behandlung der seltenen Lungenerkrankung idiopathische Lungenfibrose bei Erwachsenen zugelassen. Vargatef® wird in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem, metastasierendem oder lokal rezidiviertem, nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angewendet.

Laut § 9 Rahmenvertrag müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Arzneimittel aut-idem-konform ist:

  • gleicher Wirkstoff
  • identische Wirkstärke
  • identische Packungsgröße gemäß § 8 des Rahmenvertrags
  • gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  • Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
  • keine dem Austausch entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften

Im vorliegenden Fall stimmen die Indikationen in keinem Punkt überein:

Abb. 1: Indikationen OFEV® und Vargatef®; Ausschnitt aus der Lauer-Taxe, Stand Oktober 2019

Aufgrund der unterschiedlichen Indikationen und Zulassungen ist eine Abgabe von Vargatef® auf Grundlage einer OFEV®-Verordnung nicht zulässig. Bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels ist es wichtig, in der Apothekensoftware genau hinzuschauen und die Aut-idem-Kriterien zu kontrollieren – sonst droht im schlimmsten Fall eine Null-Retaxation.

» Pflichttexte (PDF)