DAP LEXIKON

DDRockstar – stock.adobe.com

„Wirtschaftlicher Import“

Seit 2002 sind Apotheken zur Abgabe eines bestimmten Anteils an preisgünstigen Importarzneimitteln verpflichtet (ehemals Importquote gemäß § 5 Rahmenvertrag, aktuell Einsparziel gemäß § 13). Ein Importarzneimittel gilt als preisgünstig, wenn bestimmte Preisabstände zum Referenzarzneimittel (= Originalpräparat) eingehalten werden (§ 2 Abs. 8 Rahmenvertrag). Entscheidend sind die Verkaufspreise nach Abzug der gesetzlichen Rabatte.

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon