Wir alle mussten in den letzten Wochen lesen, welches Unglück sich kürzlich in einer Kölner Apotheke bei der Anfertigung von Glucose-Abfüllungen ereignete. Eine Schwangere und ihr per Notkaiserschnitt entbundenes Baby mussten die Einnahme einer mit Lidocainhydrochlorid verunreinigten Glucose mit ihrem Leben bezahlen.
In den Medienberichten wurde auch die Tatsache diskutiert, dass eine im Handel gelistete Fertigarznei von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet wird, da die Herstellung durch öffentliche Apotheken deutlich günstiger ist.
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