AKTUELLER RETAXFALL

Retax bei Abgabe eine Woche vor neuem Rahmenvertrag

Wenn sich die Vertrags­partner zu einer Neu­regelung des Rahmen­vertrags durchringen, dann müssen die Apotheken davon ausgehen können, dass sowohl der Deutsche Apotheker­verband als auch der Spitzen­verband der GKV-Kassen zu den neu geregelten Problemen einen Änderungs­bedarf erkannt haben. Und da es die ersten Veröffentlichungen schon im Januar 2019 gab, kann man davon ausgehen, dass diese Einigung bereits Monate vor dem eigentlichen Inkraft­treten am 01.07.19 erfolgte.

Umso ärgerlicher ist es, wenn eine GKV-Kasse – hier die BKK Siemens – eine zuvor unzu­reichend geregelte Versorgung noch kurz vor dem Inkraft­treten des neuen Rahmen­vertrags retaxiert, weil die Versorgung schon eine Woche vor dem 01.07.19 nach den dann als richtig erkannten Vereinbarungen erfolgte.

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Hier die Retaxation der Kranken­kasse, die ein Mitglied des DAP Forums dem DAP-Team zusandte:

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