Wenn sich die Vertragspartner zu einer Neuregelung des Rahmenvertrags durchringen, dann müssen die Apotheken davon ausgehen können, dass sowohl der Deutsche Apothekerverband als auch der Spitzenverband der GKV-Kassen zu den neu geregelten Problemen einen Änderungsbedarf erkannt haben. Und da es die ersten Veröffentlichungen schon im Januar 2019 gab, kann man davon ausgehen, dass diese Einigung bereits Monate vor dem eigentlichen Inkrafttreten am 01.07.19 erfolgte.
Umso ärgerlicher ist es, wenn eine GKV-Kasse – hier die BKK Siemens – eine zuvor unzureichend geregelte Versorgung noch kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags retaxiert, weil die Versorgung schon eine Woche vor dem 01.07.19 nach den dann als richtig erkannten Vereinbarungen erfolgte.