Aktuelles
Dosierung auf dem Rezept
Gesundheitsausschuss empfiehlt Ergänzungsmöglichkeiten durch den Apotheker
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Laut 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) soll die Dosierung bald auf jeder Arzneimittelverordnung zur Pflichtangabe werden. Bislang ist dies nur bei BtM- und Rezeptur-Verordnungen der Fall. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat nun, der geplanten Änderung zuzustimmen – sofern zusätzliche Ergänzungsmöglichkeiten für Apotheken integriert werden.
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