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Dosierung auf dem Rezept

Gesundheitsausschuss empfiehlt Ergänzungsmöglichkeiten durch den Apotheker

Laut 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) soll die Dosierung bald auf jeder Arzneimittelverordnung zur Pflichtangabe werden. Bislang ist dies nur bei BtM- und Rezeptur-Verordnungen der Fall. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat nun, der geplanten Änderung zuzustimmen – sofern zusätzliche Ergänzungsmöglichkeiten für Apotheken integriert werden.

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