Unklare Verordnung
Bei einer unklaren Verordnung handelt es sich um ein Rezept, bei dem erforderliche Angaben nach AMVV bzw. BtMVV fehlen (z. B. Wirkstärke, Packungsgröße), Angaben nicht übereinstimmen (z. B. Normkennzeichen passt nicht zur angegebenen Stückzahl) oder bei dem sich andere Widersprüche/Probleme ergeben, beispielsweise wenn die Verordnung nicht zum Patienten passt (Beispiel: Arzneimittel für Frauen, z. B. die Pille, wird für einen Mann verordnet).
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