Uns liegt eine Verordnung über „Momeallerg 50 µg 140 Sprüh. 18 g 12409645“ vor.
In unserem Kassenprogramm wird uns nur eine Substitutionsauswahl angeboten – keine Rabattartikel werden angezeigt. Unser Rechenzentrum moniert hier allerdings „Nichtabgabe von Rabattarzneimittel“.
Es handelt sich um ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das aber zu Lasten der Krankenkasse abgabefähig ist. Laut ARZ sollen wir Momegalen (verschreibungspflichtig) abgeben, da es dazu einen Rabattvertrag gibt.
Muss bzw. darf man überhaupt ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel gegen ein verschreibungspflichtiges austauschen?
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