APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist bei Mehrfachverordnungen noch ein ärztlicher Vermerk erforderlich?

Wir haben eine Frage bezüglich der Rezeptbelieferung bei Mehrfachverordnungen.

Uns ist klar, dass nach neuem Rahmenvertrag jede Zeile einzeln für sich betrachtet werden muss. Dadurch muss dann der verordnende Arzt keine extra Begründung für eine Mehrfachverordnung (wie z. B. früher das Ausrufezeichen) auf dem Rezept notieren. Wir betrachten jede Zeile einzeln und beliefern dementsprechend.

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Die dringende Frage, die sich bei uns fast täglich stellt, tritt bei Mehrfachverordnungen in einer Zeile, z. B. „Mestinon 60 mg 3 x N3“, auf. Muss dann für diese einzelne Zeile noch ein Vermerk („!“ oder „Menge ärztlich begründet“) durch den Arzt gemacht werden?

Laut Verband können solche Verordnungen gar nicht mehr auftreten, da dies in den aktuellen Arztsoftwareprogrammen nicht mehr möglich sein soll. Bei uns werden solche Verordnungen jedoch immer noch häufig vorgelegt. Diese sind auch nicht handschriftlich ausgestellt worden.

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