AKTUELLER RETAXFALL

Kein „Augenmaß“ bei Nullretax einer offensichtlich falsch datierten PC-Verordnung?

Erinnern Sie sich an unseren Retax-Newsletter vom 18.07.19 „Nichtlieferbarkeitsfaktor weist auf falsche Zeile: Nullretax“? Da im Zusammenhang mit ihrer Ablehnung einer einmonatigen Friedenspflicht zur Einführung des neuen Rahmenvertrags zum 01.07.19 manche Kassen selbstbewusst darauf hinwiesen, dass ihre Retaxationen ohnehin stets mit „Augenmaß“ durchgeführt würden, hatten wir anhand einer Formretax aufgezeigt, dass dies häufig nicht der Realität des Apothekenalltags entspricht.

In diesem Fall freut es mich, mitteilen zu können, dass die betroffene Apotheke gar keinen Einspruch mehr absenden musste, da die Retaxstelle der BARMER – offenbar aufgrund einer Intervention der BARMER – die Retaxation von sich aus zurückgenommen hat.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Als Datum des virtuellen Einspruchs wurde das Veröffentlichungsdatum unseres Retax-Newsletters 18.07.19 genannt. Dafür möchten wir uns bei der BARMER ausdrücklich bedanken.

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