APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann ein Arzt auf einem T-Rezept einen größeren „Urlaubsbedarf“ verordnen?

Wir haben eine Patientin, die T-Rezepte über Revlimid bekommt. Die Ärztin wandte sich jetzt mit der Frage an uns, ob sie dieser Patientin auch einen größeren „Urlaubsbedarf“ verordnen darf – die Patientin wird 3–4 Monate in Griechenland bleiben.

Ist so etwas bei T-Rezepten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben möglich?

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