Wir haben eine Patientin, die T-Rezepte über Revlimid bekommt. Die Ärztin wandte sich jetzt mit der Frage an uns, ob sie dieser Patientin auch einen größeren „Urlaubsbedarf“ verordnen darf – die Patientin wird 3–4 Monate in Griechenland bleiben.
Ist so etwas bei T-Rezepten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben möglich?
» Lesen Sie hier die Antwort